Wissen

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die regelmäßige Meldung der vereinnahmten Umsatzsteuer ans Finanzamt – monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach Umsatz.

Kurz erklärt

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) ist die regelmäßige Meldung deiner Umsatzsteuer-Zahllast ans Finanzamt. Du gibst an, wieviel Umsatzsteuer du eingenommen und welche Vorsteuer du gezahlt hast – die Differenz musst du überweisen oder bekommst zurück. Pflicht für alle regelbesteuerten Unternehmen, ausgenommen Kleinunternehmer.

Wie oft muss ich die USt-VA abgeben?

Der Abgaberhythmus hängt von der Höhe deiner Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr ab. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist immer monatliche Abgabe Pflicht.

USt-Zahllast VorjahrRhythmusAbgabefrist
mehr als 9.000 € / Jahrmonatlich10. des Folgemonats
2.000 € bis 9.000 € / Jahrquartalsweise10. des Folgemonats nach Quartal
unter 2.000 € / Jahrjährlich (nur USt-Erklärung)mit Jahres-Steuererklärung

Mit Dauerfristverlängerung (separat zu beantragen) verschiebt sich die Frist jeweils um einen Monat.

Häufige Fehler bei der USt-VA

  • Vorsteuerabzug aus formal fehlerhaften Rechnungen geltend gemacht
  • Privatfahrten oder -bewirtungen als Vorsteuer abgezogen
  • Zeitliches Soll-/Ist-Versteuerung-Prinzip vermischt
  • Frist verpasst – kostet pro Monat Verspätungszuschlag (bis 10 % der USt-Zahllast, max. 25.000 €)
  • Dauerfristverlängerung nicht beantragt, obwohl sinnvoll

Häufige Fragen zur USt-Voranmeldung

Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer – also alle, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Auch Freiberufler und Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung. Wer Kleinunternehmer ist, gibt nur die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Mit der Dauerfristverlängerung verschiebst du die Abgabefrist um einen Monat. Im Gegenzug zahlst du eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt-Last (wird mit der Dezember-VA verrechnet). Lohnt fast immer, weil mehr Zeit für saubere Belegerfassung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag bis 10 % der festgesetzten USt-Zahllast festsetzen (höchstens 25.000 €). Bei wiederholter Verspätung wird die Abgabe-Frequenz oft auf monatlich verkürzt – und du verlierst die Dauerfristverlängerung.

Wie reiche ich die USt-VA technisch ein?

Elektronisch über ELSTER, das offizielle Portal des Finanzamts. Die meisten Buchhaltungs-Tools (DATEV, lexoffice, sevDesk) können direkt aus der laufenden Buchhaltung exportieren – dein Backoffice oder Steuerberater kümmert sich um die Übermittlung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuer-Voranmeldung für mich?

Ja. Wir bereiten die USt-VA aus deiner laufenden Buchhaltung vor und übermitteln sie auf Wunsch direkt elektronisch ans Finanzamt. Du musst dich um nichts kümmern – außer die Zahlung zu veranlassen.

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