Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Eine vereinfachte Umsatzsteuerregelung nach § 19 UStG – keine USt auf Rechnungen, keine USt-Voranmeldung, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Kurz erklärt
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt Unternehmern unter 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € erwartetem Jahresumsatz (Stand 2025), auf den USt-Ausweis zu verzichten. Vorteil: geringerer Buchhaltungsaufwand, günstigere Preise für Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug aus deinen eigenen Ausgaben.
Aktuelle Umsatzgrenzen (Stand 2025)
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Schwellenwerte (vorher: 22.000 € / 50.000 €):
Vorjahres-Umsatz
≤ 25.000 €
Voraussetzung für den Status im Folgejahr.
Laufendes Jahr (Prognose)
≤ 100.000 €
Bei Überschreiten greift die Regelbesteuerung ab dem Überschreitungs-Umsatz.
Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
| Aspekt | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf Rechnungen | keine USt ausweisen | 19 % oder 7 % ausweisen |
| Vorsteuerabzug | nicht möglich | voller Abzug möglich |
| USt-Voranmeldung | entfällt | monatlich oder quartalsweise |
| USt-Jahreserklärung | einmal jährlich (oft optional) | Pflicht |
| Buchhaltungsaufwand | deutlich geringer | höher (USt-Tracking) |
| Wirkung beim Kunden | günstiger für Privatkunden (kein USt-Aufschlag) | für B2B-Kunden neutral (Vorsteuerabzug) |
Häufige Fragen
Bin ich Kleinunternehmer?
Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag UND im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Diese Grenzen gelten seit 2025. Wer im Vorjahr drüber war, kann nicht mehr Kleinunternehmer sein.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Hauptsächlich wenn du Privatkunden hast und wenig Vorsteuer-fähige Ausgaben. Beispiele: Yogalehrerin, Webdesignerin, Coach. Bei B2B-Kunden (deine Rechnung ist für die Vorsteuer) macht es meist keinen Unterschied – aber du sparst Buchhaltungsaufwand.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Sobald du im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschreitest, fällst du sofort in die Regelbesteuerung – ab dem überschreitenden Umsatz musst du USt ausweisen. Bei Überschreitung der 25.000-€-Vorjahresgrenze giltst du ab dem 1. Januar des Folgejahres als Regelbesteuerter.
Wie schreibe ich Rechnungen als Kleinunternehmer?
Ohne USt-Ausweis, dafür mit dem Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Sonst gelten die normalen Rechnungspflichten (Name, Adresse, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuernummer/USt-ID).
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Mit einer Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt wirst du Regelbesteuerter. Daran bist du dann 5 Jahre gebunden. Sinnvoll, wenn du viel Vorsteuer hast (z.B. größere Anschaffungen geplant) oder hauptsächlich B2B verkaufst.
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