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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Eine vereinfachte Umsatzsteuerregelung nach § 19 UStG – keine USt auf Rechnungen, keine USt-Voranmeldung, aber auch kein Vorsteuerabzug.

Kurz erklärt

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt Unternehmern unter 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € erwartetem Jahresumsatz (Stand 2025), auf den USt-Ausweis zu verzichten. Vorteil: geringerer Buchhaltungsaufwand, günstigere Preise für Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug aus deinen eigenen Ausgaben.

Aktuelle Umsatzgrenzen (Stand 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Schwellenwerte (vorher: 22.000 € / 50.000 €):

Vorjahres-Umsatz

≤ 25.000 €

Voraussetzung für den Status im Folgejahr.

Laufendes Jahr (Prognose)

≤ 100.000 €

Bei Überschreiten greift die Regelbesteuerung ab dem Überschreitungs-Umsatz.

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung

AspektKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Rechnungenkeine USt ausweisen19 % oder 7 % ausweisen
Vorsteuerabzugnicht möglichvoller Abzug möglich
USt-Voranmeldungentfälltmonatlich oder quartalsweise
USt-Jahreserklärungeinmal jährlich (oft optional)Pflicht
Buchhaltungsaufwanddeutlich geringerhöher (USt-Tracking)
Wirkung beim Kundengünstiger für Privatkunden (kein USt-Aufschlag)für B2B-Kunden neutral (Vorsteuerabzug)

Häufige Fragen

Bin ich Kleinunternehmer?

Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag UND im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Diese Grenzen gelten seit 2025. Wer im Vorjahr drüber war, kann nicht mehr Kleinunternehmer sein.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Hauptsächlich wenn du Privatkunden hast und wenig Vorsteuer-fähige Ausgaben. Beispiele: Yogalehrerin, Webdesignerin, Coach. Bei B2B-Kunden (deine Rechnung ist für die Vorsteuer) macht es meist keinen Unterschied – aber du sparst Buchhaltungsaufwand.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Sobald du im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschreitest, fällst du sofort in die Regelbesteuerung – ab dem überschreitenden Umsatz musst du USt ausweisen. Bei Überschreitung der 25.000-€-Vorjahresgrenze giltst du ab dem 1. Januar des Folgejahres als Regelbesteuerter.

Wie schreibe ich Rechnungen als Kleinunternehmer?

Ohne USt-Ausweis, dafür mit dem Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Sonst gelten die normalen Rechnungspflichten (Name, Adresse, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuernummer/USt-ID).

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja. Mit einer Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt wirst du Regelbesteuerter. Daran bist du dann 5 Jahre gebunden. Sinnvoll, wenn du viel Vorsteuer hast (z.B. größere Anschaffungen geplant) oder hauptsächlich B2B verkaufst.

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