Wissen

Was ist die EÜR?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleinunternehmer – Einnahmen minus Ausgaben, fertig.

Kurz erklärt

Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleinunternehmer. Du stellst Einnahmen und Ausgaben gegenüber – das Ergebnis ist dein steuerlicher Gewinn. Möglich bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr; darüber bist du bilanzierungspflichtig.

Wer darf eine EÜR machen?

Eine EÜR ist möglich für Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater, Designer, IT, etc.) – unabhängig vom Umsatz – sowie für Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterhalb der Schwellenwerte. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind dagegen immer bilanzierungspflichtig, egal wie klein.

EÜR vs. Bilanz

AspektEÜRBilanz
Umsatzgrenzebis 800.000 € / Jahrab 800.000 € / Jahr Pflicht
Gewinngrenzebis 80.000 € / Jahrab 80.000 € / Jahr Pflicht
RechtsformenFreiberufler, Einzelunternehmer, PersonengesellschaftenGmbH, UG, AG, eingetragene Kaufleute
MethodeEinnahmen minus AusgabenDoppelte Buchführung mit Bilanz & GuV
AufwandGeringHoch
Anlage zur SteuererklärungAnlage EÜRAnlage G + Bilanz + GuV

Was du in der EÜR angibst

Die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung erwartet alle Betriebseinnahmen und -ausgaben getrennt nach Kategorien: Umsatzerlöse, Erlöse aus Verkauf von Anlagevermögen, Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten, Fahrzeugkosten, Telekommunikation, Beratung, Abschreibungen, Zinsen. Wichtig: das Zufluss-/Abfluss-Prinzip – gezählt wird das Datum der tatsächlichen Geldbewegung, nicht das Rechnungsdatum.

Häufige Fehler

  • Privatentnahmen werden als Ausgaben gebucht (sind sie nicht)
  • USt-Voranmeldungen werden vergessen, was zu Säumniszuschlägen führt
  • Belege werden zu spät erfasst – am Jahresende fehlt die Übersicht
  • Kleinunternehmer schreiben USt auf Rechnungen aus, die sie nicht ausweisen dürfen
  • Anlagevermögen wird sofort als Ausgabe gebucht, statt abgeschrieben

Häufige Fragen zur EÜR

Bis wann muss ich die EÜR abgeben?

Die Anlage EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Frist ist der 31. Juli des Folgejahres, wenn du sie selbst abgibst, bzw. der 28./29. Februar des übernächsten Jahres, wenn dein Steuerberater übernimmt.

Welche Belege brauche ich für die EÜR?

Alle Einnahmen- und Ausgaben-Belege des Geschäftsjahres: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbuch, Quittungen, Bewirtungsbelege. Privatentnahmen separat dokumentieren. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.

Wann muss ich von EÜR auf Bilanz wechseln?

Sobald du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn liegst (Stand 2024), wirst du bilanzierungspflichtig. Auch wenn du eine GmbH oder UG gründest, gilt automatisch Bilanzierungspflicht – unabhängig vom Umsatz.

Kann ich die EÜR selber machen?

Ja. Die EÜR ist genau für Selbstständige konzipiert, die ohne Steuerberater arbeiten können. Mit ordentlich geführten Belegen und einer einfachen Software (oder Excel) ist sie machbar. Der typische Knackpunkt ist nicht die EÜR selbst, sondern die laufende Buchhaltung dazu.

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